Arbeitschutz- und Gesund­heits­politik

Wir haben Abläufe für das Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt
Der GRAMMER Konzern hat Abläufe und Tätigkeiten bei denen aktuelle Gefährdungen erkannt sind beschrieben. Die Gefährdungen und Risiken sind dabei beachtet und gelenkt. In der Regel werden die Risiken und Gefährdungen in directives/  procedures und Infos des integrierten Managementsystems gelenkt.

Wir halten alle relevanten Rechtsvorschriften und bindenden Verpflichtungen im Arbeits-/Gesundheits- und Brandschutz ein
Der GRAMMER Konzern verpflichtet sich, alle relevanten einzelstaatlichen Gesetze und Vorschriften (z. B. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften) sowie bindenden Verpflichtungen im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz an den jeweiligen Standorten einzuhalten. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und sonstigen qualifizierten Partnern (z.B. externe Dienstleister) wird ausdrücklich gepflegt.

Wir vermeiden Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken
Durch die aktive und frühzeitige Einbeziehung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzexperten in die maßgeblichen Prozesse des Unternehmens werden die Organisation und die Einrichtungen in der Form gestaltet, dass die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren setzen wir  ausschließlich sichere, geeignete dem Stand der Technik und mindestens den lokalen Gesetzen und bindenden Verpflichtungen entsprechende Maschinen und Anlagen ein. Wir möchten unsere Produkte möglichst ohne den Einsatz von Gefahrstoffen herstellen. Der Einsatz von für den Prozess notwendigen Gefahrstoffen ist reglementiert und es gilt das Substitutionsgebot.
Darüber hinaus werden konsequent Analysen zur Gefährdung und Belastung standortbezogen durchgeführt. Prävention und Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelten als Maxime für die Arbeitsweise innerhalb des GRAMMER Konzerns. Ein globales Netz von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten ist dabei unterstützend / beratend tätig.

Wir führen das STOP-Prinzip ein
Die Geschäftsleitung hat in einer Procedure die Aufdeckung, Beurteilung und Risikobewertung durch Gefährdungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes festgelegt und daraus resultierend werden Maßnahmen abgeleitet. Dabei werden die verschiedenen, relevanten Tätigkeiten und Arbeitsplätze im Unternehmen berücksichtigt.
Als wesentliches Element dient dazu das STOP-Prinzip (Substitution-Technisch- Organisatorisch-Personenbezogen). Neben den Routineunterweisungen wird insbesondere bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsaufnahme an einem neuen Arbeitsplatz, bei der Neueinstellung von Mitarbeitern, bei Änderungen von Prozessabläufen, bei Beschaffungen und bei Beinaheunfällen, Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen auf mögliche Risiken hingewiesen und geschult.
Nach dem Ausschöpfen der Substitutionsmöglichkeiten, der technischen und organisatorischen Möglichkeiten werden geeignete, dem Zweck entsprechende und schützende persönliche Schutzmaßausrüstungen verpflichtend eingesetzt.

Wir wollen Vorfälle reduzieren
Vorfälle unterliegen der besonderen Überwachung. Vorfälle werden, möglichst ohne Verzögerung, von der Sicherheitsspezialisten, dem zuständigen Managementbeauftragten und der Geschäftsleitung untersucht. Bei der Überprüfung der Vorfälle wird umgehend die Gefährdungsbeurteilung überprüft. Verbesserungspotentiale und Mängel werden ermittelt, bewertet, gelenkt und kommuniziert. Vorfälle werden dokumentiert und mit den betroffenen Mitarbeitern in persönlichen Gesprächen erörtert

Wir sind uns unserer Gesamtverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bewusst
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gleichermaßen Aufgabe von Vorständen, Geschäftsführung, Werkleitern, Führungskräften, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretung. Alle arbeiten verantwortungsbewusst an der Umsetzung von notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Jeder Beschäftigte hat die Pflicht, auf erkannte Gefahren hinzuweisen, sowie das Recht auf die Beseitigung von Gefahrenquellen.

Wir fordern und fördern die aktive Einbeziehung all unserer Mitarbeiter
Durch regelmäßige, jährliche gezielte Aus- und Weiterbildung schulen, fördern, und motivieren wir unsere Mitarbeiter, damit sie ihre Aufgaben verantwortungsbewusst im Sinne dieser Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik ausüben können. Wir beziehen unsere Mitarbeiter bei der Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung, Festlegung von Schutzmaßnahmen, bei Vorfalluntersuchungen, bei der Entwicklung und Bewertung des Unternehmenskodex und der Unternehmenspolitik sowie der jeweiligen Zielsetzungen mit ein. Veränderungen, die sich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auswirken, werden ebenfalls mit den relevanten Mitarbeitern abgestimmt und bei Bedarf werden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen geschult.

Wir verbessern kontinuierlich unser Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem
Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor dem Hintergrund, die Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Zur konkreten Umsetzung und zur Festlegung der einzelnen Maßnahmen sind neben dem Arbeitsschutzausschuss weitere Arbeitsgruppen tätig.
Die Wirksamkeit der getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Zur Sicherstellung der nationalen gesetzlichen Anforderungen und zur Erfüllung der standortbezogenen Ziele dienen interne und externe Audits. Verbesserungspotentiale werden weltweit ermittelt und die zweckmäßigen Maßnahmen eingeleitet. Sich daraus ergebende Synergieeffekte werden bewusst angestrebt. Die im Rahmen der standortbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzzielerreichung erforderlichen Mittel werden geplant und in Abstimmung mit der Geschäftsführung bereitgestellt.